Sie können jederzeit vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Gelingt es uns, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, werden keine Rücktrittskosten oder ähnliches berechnet.
Treten Sie vom Mietvertrag zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Rücktritt
-bis 49 Tage vor Mietbeginn 20% des Mietpreises
-bis 35 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
-bis 21 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
-bis 14 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100% des Mietpreises
Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.